Welche Eltern kennen das nicht, wenn das eigene Kind mal wieder seine Grenzen austestet und versucht, seinen Willen durchzusetzen. Gelingt es nicht, folgen oft Wutausbrüche Trotzattacken. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Konsequenzen angemessen sind.
Felix kann schlecht verlieren und kippt mitten im „Monopoly“ das Spielbrett um, so dass alle enttäuscht sind und das Spiel zumindest unterbrochen werden muss. Wütend bringt er seinen Unmut zum Ausdruck, so dass nun auch allen anderen Mitspielern die Lust aufs Weiterspielen verdorben ist. Wie reagieren Eltern darauf richtig?
Strafen Sie - aber urteilen Sie nicht vorschnell
Es ist fast schon eine kleine Wissenschaft für sich, für jedes Vergehen eine sinnvolle Strafe zu finden. Wobei das Wort Strafe besser durch die Bezeichnung logische Konsequenz ersetzt werden sollte. Bevor Sie die Strafe festlegen, versichern Sie sich, dass Ihr Kind wirklich etwas Unerlaubtes getan hat.
Diese Regeln sollten Sie beachten, bevor Sie eine Strafe festlegen:
1. Sind Sie sicher, dass Ihr Kind wirklich der "Täter" ist?
2. Sind Sie ebenso sicher, dass Ihr Kind die Regel, gegen die es verstoßen hatte, kannte?
3. Sind Sie sicher, dass Ihr Kind nicht vielleicht gar nicht anders handeln konnte?
4. Kennen sie wirklich alle Fakten des Vorfalls, oder gibt es noch offene Fragen?
5. Hat Ihr Kind Gelegenheit gehabt, sich zu dem Vorwurf zu äußern?
6. Hatte Ihr Kind die Möglichkeit, sein Fehlverhalten selber wieder gut zu machen?
Erst wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, sollten Sie Ihr Kind angemessen, also mit einer logischen Konsequenz, zu bestrafen. Im oben genannten Beispielen könnte das so aussehen:
Felix, der beim Spiel immer wieder alle Figuren wütend auf die Erde schmeißt, sobald er verliert, könnte wie folgt bestraft werden:
• Felix muss jedes Mal die Figuren aufsammeln, das Spiel ordentlich einordnen und wegräumen.
• Felix wird vom aktuellen Spiel ausgeschlossen während die anderen bis zum Ende weitermachen.
• Felix wird beim nächsten Mal nicht mehr gefragt, ob er mitspielen möchte.
Donnerstag, 18. Februar 2010
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