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Dienstag, 20. April 2010

Münchner zeigt Zivilcourage - Jetzt muss er 600 Euro Strafe zahlen

Schlägerei in U-Bahnhof – Helfer verurteilt
600 Euro Strafe, weil er helfen wollte



München - Uwe W. schritt am U-Bahnhof Implerstraße ein, als eine Frau attackiert wurde. Jetzt bekam er 600 Euro Strafe aufgebrummt - und versteht die Welt nicht mehr.

Uwe W. ist auf dem Heimweg, als in der U-Bahn ein stark alkoholisierter Mann eine Frau mit einer Bierflasche niederschlägt. Als er einschreitet, kommt es zu einem Gerangel, bei dem der Rowdy ins Gleisbett stürzt und sich dabei die Hand bricht. Das Gericht brummt Uwe W. 600 Euro auf – wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Münchner versteht die Welt nicht mehr. Er half – und wurde dafür bestraft. Ob er das nächste Mal hinschaut, weiß er nicht: „Zivilcourage lohnt sich nicht!“
Die ganze Geschichte

Dominik Brunner hat nicht weggesehen, als Menschen in Gefahr waren. Sein Verhalten ist Vorbild für eine menschliche Gesellschaft. Sein Tod ist Mahnung gegen Gleichgültigkeit, Brutalität und Gewalt.“

Als Ministerpräsident Horst Seehofer am 16. September 2009 diese Sätze sprach, stand ganz Deutschland unter Schock. Erst vier Tage zuvor hatten zwei Jugendliche den Manager in Solln zu Tode geprügelt. Der 50-Jährige hatte sich vor Kinder gestellt, die von den Schlägern erpresst und geschlagen worden waren. Politiker sprachen ihm ihre Hochachtung aus. „Dominik Brunner hat Maßstäbe für Zivilcourage gesetzt. Wir dürfen Menschen, die Zivilcourage zeigen, nicht allein lassen“, betont Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Der Münchner Uwe W. hat zwei Monate später auch nicht weggesehen. Er mischte sich ein, als ein Schläger zwei Frauen bedrohte und eine von ihnen mit einer Bierflasche niederstreckte. Uwe W. bekam die Quittung dafür – einen Strafbefehl über 600 Euro. „Ich werde bestraft, weil ich geholfen habe“, sagt der Münchner. Weil er größer ist als der Schläger, weil die gefährliche Situation nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bereits „bereinigt“ war. Es ist die Nacht zum 10. November. Uwe W. sitzt im U-Bahnhof Implerstraße auf einer Bank, er hört Musik. Der Polsterer war beim Billardspielen und will nach Hause. Dann sieht er zwei Frauen, die an ihm vorbeigehen. Ihnen folgt ein junger Mann, er hat eine Bierflasche in der Hand. Aus den Augenwinkeln sieht Uwe W., wie der Mann seinen Arm hebt. Mit Wucht schlägt er einer der beiden Frauen die Bierflasche gegen die Schläfe. Die 48-jährige Grafikerin sinkt zu Boden.

Es ist der Moment, in dem Uwe W. aufsteht – und den Frauen hilft. Der Schläger steht noch bei den Frauen. Er schreit sie an, beleidigt sie. In einer erhobenen Hand hält er die Bierflasche. Um das Geschehen herum stehen drei, vier junge Leute. „Sie waren unschlüssig, haben nur beobachtet.“ Uwe W. erreicht die niedergeschlagene Frau. Blut fließt ihr aus einer Platzwunde, ihre Hände hält sie schützend vor den Kopf. Neben ihr steht ihre Bekannte. Sie hat einen Schock – und Angst. „Ich dachte, der geht jetzt auch auf mich los. Ich war froh, dass Herr W. plötzlich da stand“, sagt Gabi D. (61).

Uwe W. ist der einzige, der den Notarzt und die Polizei holen will. In diesem Augenblick schleicht sich der Schläger, ein Grieche, davon. Keiner der jungen Leute hält ihn auf. Uwe W. handelt. Er schiebt Savas K. zurück, will ihm die Bierflasche aus der Hand nehmen. Da schubst der 26-Jährige den Münchner zurück. Videokameras zeichnen die Situation auf.

Es kommt zu einem Gerangel, Savas K. drückt Uwe W. weg, schlägt ihm mit einer Faust gegen die Brust, in der anderen Hand hält er immer noch die Bierflasche. Da gibt der Polsterer gibt dem Schläger einen kräftigen Schubs – es ist der Moment für den der gelernte Polsterer später bestraft werden soll.

Der Grieche verliert das Gleichgewicht – er hat zwei Promille im Blut. Er taumelt drei Schritte rückwärts, fällt ins Gleis. Dabei bricht er sich die Hand. Sofort zieht ihn einer der herumstehenden Männer zurück auf den Bahnsteig. Gut eineinhalb Minuten später fährt die U-Bahn ein. Als der Zug weg ist, sind die jungen Leute nicht mehr da – und der Schläger zunächst auch. Er wird Minuten später festgenommen. Uwe W. kümmert sich um die verletzte Frau, wartet auf die Polizei.

Wochen später bekommt der Handwerker einen Brief vom Amtsgericht. Es ist ein Strafbefehl. Er soll 600 Euro zahlen – wegen vorsätzlicher Körperverletzung! Begründung: Die Lage im U-Bahnhof sei bereits bereinigt, ein Notruf abgesetzt gewesen. Es habe somit keinen Grund gegeben, dem Schläger so kräftig zu schubsen, dass dieser ins Gleisbett fallen konnte. Zudem sei er Savas K. körperlich weit überlegen.

Uwe W. fällt aus allen Wolken, legt Einspruch ein. Es folgt die Hauptverhandlung. „Ich hatte keine Wahl: Entweder ich akzeptiere den Strafbefehl oder werde wegen gefährlicher Körperverletzung zu mindestens einem halben Jahr verurteilt.“

Uwe W. zieht – nach Rücksprache mit seinem Anwalt Roland Autenrieth – den Einspruch zurück. „Nach Ansicht des Gerichts hat Herr W. überreagiert“, sagt Amtsgerichtsprecherin Ingrid Kaps. „Seine zuvor gezeigte Zivilcourage wirkte sich aber strafmildernd aus.“

Die Freunde und Bekannte von Uwe W. sind entsetzt. „Das darf nicht wahr sein, da wird einer verurteilt, der Zivilcourage gezeigt hat“, sagt Gabi D., die ebenfalls bedroht worden war. „Die Situation war nach meinem Gefühl nicht bereinigt. Ich hatte Angst, dass der Täter auch noch auf mich losgeht.“ Vor Gericht durfte sie nicht aussagen – als Zeugin, die den Angriff unmittelbar erlebt hatte.

Uwe W. glaubt immer noch, im falschen Film zu sein. „Ich war zuvor ein völlig unbescholtener Bürger. Jetzt hab ich einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.“ Das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, sitzt tief. „Diese Ausnahmesituation nur nach einem Video ohne Ton und nach Aussagen von zwei Zeugen zu beurteilen, die am gegenüberliegenden Bahnsteig standen, ist eine Ungerechtigkeit.“

Wenn er nochmal in eine ähnliche Situation kommen sollte, weiß er nicht, wie er sich verhalten soll. „Zivilcourage lohnt sich nicht“, sagt er und schüttelt dabei den Kopf.

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