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Dienstag, 27. April 2010

Unordnung in der ganzen Wohnung: Was tun?

Im Kinderzimmer sollten Sie nicht allzu strenge Ordnung verlangen, denn das ist schließlich das Reich Ihres Kindes und es sollte sich in seinem Zimmer wohlfühlen. Doch außerhalb des Kinderzimmers gelten die Regeln der Eltern. Sie brauchen also nicht tatenlos zuzusehen, wie Ihre Wohnung im Kinder-Chaos versinkt.

Je kleiner Ihr Kind jedoch ist, umso weniger kann es sein Spielbedürfnis auf ein Zimmer beschränken. Es will da sein, wo Sie sind und am liebsten mit dem spielen, was Sie benutzen. Ist Ihr Kind bereits im Kindergartenalter, können Sie verlangen, dass es sich an bestimmte Regeln hält: z. B. vor dem Schlafengehen das Spielzeug, das im Wohnzimmer auf dem Boden liegt, aufzuräumen.

Ab dem Kindergartenalter können Sie das „Fundbüro in der Kiste“ einsetzen. Es ist eine geeignete logische Konsequenz bei Unordnung in der Wohnung. Besorgen Sie eine Kiste mit Deckel. Dort hinein kommen alle Dinge wie z. B. Spielzeug, die abends noch in der Wohnung verstreut und nicht an ihrem Platz liegen. Die Kiste wird nur einmal pro Woche entleert, was die Folge hat, dass man seine Sachen nicht so schnell wiedersieht, wenn man sie vorher irgendwo hat liegen lassen. Es sollte jedoch gleiches Recht für alle gelten! Auch Ihr Kind darf vom „Fundbüro“ Gebrauch machen und liegengebliebene Gegenstände von Ihnen hineingeben.

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