Der beliebte One-Click-Hoster Rapidshare ist erneut in die Schusslinie geraten. Diesmal klagt das US-amerikanische Magazin Perfect 10 - vor einem US-Bezirksgericht!
Die Luft für Rapidshare scheint immer dünner zu werden. Auch wenn Downloader nach wie vor einen sicheren Hafen bei dem Filehoster finden, so ist die Situation für Uploader schon seit einigen Monaten eine ganz andere. Dass die Probleme auch nicht vor Ländergrenzen halt machen, beweist der aktuellste Fall. Das US-amerikanische Männermagazin "Perfect 10" verklagt den Webhoster aus der Schweiz vor einem US-amerikanischen Bezirksgericht.
Bereits am 18. November 2009 reichte Perfect 10 die Klageschrift ein. Man wirft Rapidshare vor, urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke illegal zu verbreiten. Darüber hinaus würde man die Marken- sowie Veröffentlichungsrechte von Perfect 10 verletzen. "Der Erfolg des Geschäfts von Perfect 10 beruht fast ausschließlich auf dessen geistigen Eigentum. Aus diesem Grunde ist die fortlaufende und massive Verletzung der Rechte von Perfect 10 verheerend und bedroht die Existenz der Geschäfte von Perfect 10", so eine Passage aus der Klageschrift.
Nach Angaben von Perfect 10 werden bei Rapidshare Hunderttausende urheberrechtlich geschützte Bilder sowie Songs und Filme im Wert mehrerer Milliarden US-Dollar gelagert. Man gestattete es "Nutzern von der ganzen quasi jede illegale Kopie eines Bildes, Songs oder Films für 10 US-Dollar im Monat zu kaufen. Rapidshare bietet außerdem ohne Berechtigung Perfect 10 DVDs und Videos an, inklusive des Perfect 10 Model Of The Year Videos, dessen Produktionskosten bei etwa 1.000.000 US-Dollar lagen" so die Kläger.
Insgesamt würde Rapidshare die Rechte an 26.000 Fotos und Videos verletzen, die Perfect 10 gehören. Bereits am 29. Mai 2009 habe man den Webhoster darüber informiert, dass er 800 Bilder von Perfect 10 "zum Verkauf anbietet". Der One-Click-Hoster soll auf diese Beschwerde nicht geantwortet oder anderweitig reagiert haben. Daraufhin wollte man ein Verfahren in den USA in die Wege leiten.
Rapidshare reagierte mit der Forderung, dass das Verfahren vertagt und nach Europa verlegt werden müsse. Es solle unter deutscher Rechtsprechung gehört werden. Ein interessanter Schachzug, insbesondere in Anbetracht der letzten juristischen Niederlagen von Rapidshare vor deutschen Gerichten. Die Forderung von Rapidshare wurde jedoch in ganzer Breite abgelehnt!
Das Verfahren gegen den Filehoster wird vor dem Bezirksgericht in San Diego stattfinden. Nach Angaben von Rapidshare habe Perfect 10 nie die exakten Standorte der geschützten Werke genannt. Hätte man gewusst, wo diese liegen, wären sie selbstredend entfernt worden.
Der Geschäftsführer von Perfect 10, Norm Zada, interessiert sich nur wenig für diese Entschuldigung: "Es ist nicht meine Pflicht oder Aufgabe, Zeit mit der Suche nach solchen Links zu verbringen. Das ist nicht mein Problem. Sie müssen damit aufhören Dinge zu verkaufen, die ihnen nicht gehören."
Gegenüber XBiz erklärte Zada, dass Rapidshare kein Anbieter für Speicherplatz sei. Vielmehr handele es sich um die größte rechtsverletzende Bezahlseite im Netz. Man würde mehr als 80 Millionen US-Dollar im Jahr einstreichen, die eigentlich US-amerikanischen Studios und Produzenten gehören.
Die rechtliche Durchsetzbarkeit eines US-Urteils mag man zwar kritisch sehen. Tatsächlich dürfte es wohl jedoch möglich sein.
Mittwoch, 21. April 2010
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